Jugendobmann und Jugendwart

Jedes Jahr findet anlässlich der Jahresgeneralversammlung die Jugendversammlung statt, auf der neben Rückblick auf das vergangene und Ausblick auf das neue Jahr immer auch die Wahl des Jugendwartes bzw. der Jugendwartin und des Jugendobmanns / der Jugendobfrau stattfindet. 

So ist die Jugendversammlung die Möglichkeit für alle Jugendlichen des Vereins, Einfluss auf das Geschehen im Vereinsvorstand auszuüben, da der Jugendwart die Jugendabteilung im Vorstand vertritt. Somit muss der Jugendwart mindestens 18 Jahre alt sein. Der Jugendobmann dagegen fungiert als Bindeglied zwischen den Jugendlichen und dem Jugendwart und unterstützt letzteren. Der Jugendobmann sollte daher jünger als 18 Jahre sein.