02.11.2020 | Sportbetrieb erneut eingeschränkt



Die neueste CoronaBekämpfungsVerordnung des Landes Rheinland Pfalz zwingt uns dazu, den Sportbetrieb des CRV erneut herunterzufahren.
In Teil 5 „Sport und Freizeit“ ist Folgendes zu lesen :
„§ 10 Sport (1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.“

Der CRV darf demnach unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten, Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln) im Einer und Zweier rudern – entsprechend viele Mitglieder des gleichen (!) Hausstandes auch im Dreier oder Vierer.
Das Eintreffen & aufs Wasser/vom Wasser gehen ist demnach zu staffeln
- so wie es im Frühjahr nach der 1. Lockerung des damaligen Lockdown getan wurde.
Wir werden aktuell nur den Sonntagstermin anbieten.
Diejenigen, die einen eigenen Bootshausschlüssel haben und selbständig einen Einer tragen können, dürfen auch zu anderen Tagen und Uhrzeiten rudern. Die Anfahrt nach Niederhausen erfolgt individuell; auch bei den Junioren nehmen wir ab Montag nicht mehr den CRV-Bus.

Um die zeitliche Staffelung im 10-min-Abstand zu gewährleisten, damit auf dem Gelände nicht zu viele Personen zusammen treffen, erfolgt die Koordination / Anmeldung zum Rudern über die whatsapp-Gruppe "Masters CRV". oder auch per SMS, whatsapp oder signalmessenger (die entspr. Nummer ist mitgliederinternen Bereich veröffentlicht)
Bitte vorzugsweise die Messenger benutzen, wer telefonieren will bitte nur abends!

Ab 01.11. gilt laut Ruderordnung eine Schwimmwestenpflicht. In Anbetracht der noch milden Witterung wird diese Pflicht bis zum 15.11. in eine Empfehlung umgewandelt. Erwachsene entscheiden selbst, die Trainer treffen die Festlegung für die Juniorinnen und Junioren.

Den Kraft-& FitnessRaum im Bootshaus KH müssen wir schließen, da es sich um eine „Indoor“-Sportstätte handelt.